Wir für Sie

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Die 1995 gegründete Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE beschäftigt sich von Beginn an mit Themen rund um das Vermögen und um wirtschaftliche Werte. Die Zielgruppen sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Investoren (Familiy Office). Aus diesem Grund hat sich bei uns das Wissen um Banken, Kapitalmarkt und Steuern besonders angesammelt und zeigt sich in den entsprechenden von der Rechtsanwaltskammer verliehenen Bezeichnungen zu den Fachanwaltschaften (Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht)

Diese Vorteile können wir Ihnen bieten

Nationale Grenzen spielen auf Grund unseres Netzwerkes keine Rolle; unsere Erfahrungen und Verbindungen reichen bis in das europäische und amerikanische Ausland. Auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder in der Karibik (Jungferninseln) haben wir bereits Gelder für Investoren gesichert.

In der Medienwelt bekannt

Als Fachanwälte für Vermögen und Werte sind wir in den vergangenen 20 Jahren Gesprächspartner für Medienvertreter aller etablierten Wirtschaftsmagazine und Fachzeitschriften für Finanzen und Wirtschaft. Außerdem sind wir im Laufe der Jahrzehnte immer wieder Interviewpartner in Fernsehsendungen von ARD, ZDF und SAT sowie im Rundfunk. Auch in Zeitungen, wie Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), Süddeutsche Zeitung, Handelsblatt, Die Welt, Tagesspiegel, Bild sowie in Magazinen wie Capital, Wirtschaftswoche (WiWo), Spiegel, ManagerMagazin, Das Investment, Euro und Impulse wurden wir mehrfach zitiert. Näheres dazu können Sie unter Im Einsatz für Investoren erfahren.

Als Fachautoren etabliert

Wir schreiben Fachbeiträge für juristische Zeitschriften (z. B. Betriebsberater [BB], Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht [GWR], Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht [EWiR]) und für viele allgemein gehaltenen Wirtschaftsblätter).

In sozialen Medien vertreten

Die Sozialen Medien sind uns vertraut: Sowohl auf Facebook und Twitter folgen uns Interessierte als auch in YouTube schauen besonders Interessierte unsere Informationsvideos an. Über Xing und LinkedIn sind wir mit vielen Personen verbunden. So halten wir Kontakt zu Mandanten und Kanzleiinteressierten.

Als Referent engagiert

In der Anwaltakademie des Deutschen Anwaltvereins e. V. und für verschiedene Rechtsanwaltskammern sowie weiteren Anwaltvereinen referieren wir vor Fachkollegen zu Fragen aus dem Wirtschaftsbereich. Beim Bundeskriminalamt und einzelnen Landeskriminalämtern bilden wir Kriminalbeamte in Puncto Kapitalanlagedelikte aus. Wenn es um Themen zur Unternehmensnachfolge geht, sind wir ebenso gefragte Referenten und erklären Details zum Erbrecht vor großem und kleinem Publikum.

GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE – lokal – national – international

Warum wir von Siegburg aus agieren? Diese uns früher oft gestellte Frage kommt inzwischen nur noch selten in Gesprächen mit unseren Mandanten auf. Der Grund für den Standort Siegburg beantwortet sich inzwischen für viele unserer Besucher sehr schnell: Der gute verkehrsgeographische Zugang ist das schlagkräftige Argument für den Kanzleisitz im Herzen des Rhein-Sieg-Kreises. Das bedeutet: kurze Wege für unsere Mandanten und einen guten Zugang zu vielen Justizzentren – vor Ort, bundesweit und international.

Kreisstadt Siegburg liegt verkehrsgünstig – regional und global

Im Zentrum des Rhein-Sieg-Kreises bietet Siegburg den direkten Zugang zum Schnellbahnnetz der Deutschen Bundesbahn. Mit einer Geschwindigkeit von über 300 km/h im ICE gelangt man schnell vom Finanzzentrum Frankfurt/M. in weniger als einer Stunde in die Kreisstadt an der Sieg. Und bis zur Millionenmetropolie Köln sind es ebenfalls mit dem Schnellzug nur wenige Fahrminuten. Auch die ebenfalls am Rhein gelegene ehemalige Bundeshauptstadt Bonn ist schnell mit dem Auto über eine der Autobahnen oder der Straßenbahn per öffentlichen Nahverkehr erreicht.

Aufgrund seiner Lage sind vom Kanzleisitz Siegburg drei große Flughäfen Köln/Bonn (Konrad-Adenauer-Flughafen), Düsseldorf (Düsseldorf Airport) und Frankfurt/M. (Frankfurt Airport) rasch angesteuert, sie bieten Anschluss in alle Richtungen: national und weltweit.

Für unsere Mandanten bedeutet es, dass wir grundsätzlich alle deutschen Gerichte selbst bedienen und Termine vor Ort unmittelbar wahrnehmen können – alleine 12 Landgerichte innerhalb nur einer Stunde Fahrtzeit und außerdem vier Oberlandgerichte (Köln, Düsseldorf, Koblenz, Frankfurt/M.). Das wiederum sichert unsere gleichbleibende hohe Beratungsqualität im gesamten Bundesgebiet, dem benachbarten Ausland und international außerhalb von Europa bei Verhandlungen.

Im Rhein-Sieg Kreis zu Hause

Der seit 50 Jahren bestehende Rhein-Sieg-Kreis gilt als der größte Kreis in Nordrhein-Westfalen (NRW) und bietet für über 600.000 Menschen eine Heimat. Er umschließt die Bundesstadt Bonn, grenzt an die Großstadt Köln im Norden und bildet im Süden die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.

Wir stehen zu unserem Kreis und seinen Bewohnern. Gerade aus den Nachbargemeinden im Umkreis zu Siegburg suchen viele Bewohner aus Königswinter, Bad Honnef, Oberpleis, St. Augustin, Troisdorf, Lohmar, Rösrath, Hennef, Neunkirchen-Seelscheid, Much, Ruppichteroth, Waldbröl, Gummersbach, Wiehl und den umliegenden Städten und Dörfern unseren Rat, wenn es um Rechtsthemen mit wirtschaftlichem Bezug geht. Auch wenn vieles über die modernen Kommunikationsmittel abläuft, zählt das persönliche Gespräch – und so ist unsere gute Erreichbarkeit in Siegburg (Ortsteil Stallberg) ein wichtiger Aspekt, den unsere Mandanten nach wie vor sehr schätzen.

Nordrhein-Westfalen – das bevölkerungsreichste Bundesland

Fast 18 Millionen Einwohner geben dem an der Grenze zu den Niederlanden und Belgien gelegenen Bundesland mit dem Doppelnamen Nordrhein-Westfalen ein buntes Gesicht. Diese Zahl zeugt auch von der ungeheuren Wirtschaftsleistung, die hier erbracht wird – über 20 % des deutschen Bruttoinlandsprodukts.  

Auch in juristischer Sicht passiert in NRW viel: vor drei Oberlandesgerichten (Köln, Düsseldorf, Hamm) und 19 Landgerichten werden Dispute ausgetragen – und damit auch gleichzeitig Rechtsfrieden gestaltet; dazu gesellen sich neben dem Oberverwaltungsgericht Münster insgesamt 7 Verwaltungsgerichte (Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden, Münster), 3 Finanzgerichte (Düsseldorf, Köln, Münster), um nur einmal einige zentrale Justizanlaufstellen zu nennen. Das bedeutet für uns, dass wir die Interessen unserer Mandanten überall effektiv wahrnehmen können. Und das tun wir gerne und mit Engagement!

Gemeinsames Zusammenspiel führt schneller zum erwünschten Ziel 

Wasserdichte Verträge, geschickte Prozess- und Verhandlungsführung mit jahrzehntelanger Erfahrung sind Zutaten für Sie, die wir Ihnen liefern. Sie bringen Ihr Vorhaben zum Erfolg. Manchmal braucht es noch mehr als eine sichere rechtliche Basis. Dann arbeiten wir mit ausgewählten Profis zusammen, die auch nur Ihr Ziel im Fokus im Auge haben.

Wofür wir garantieren: Die Auswahl unserer Partner. Sie bestimmt sich ausschließlich danach, was für Ihr Vorhaben wichtig ist. Eigene finanzielle Interessen vorfolgen dabei nicht; mit anderen Worten: wir erhalten keine Vergütungen für Empfehlungen. Unsere Vorschläge sind allein geprägt von dem, was ausschließlich Ihnen nützt. Im Ergebnis entscheiden Sie vollkommen eigenständig, ob Sie unsere Angebote annehmen wollen. Sprechen Sie einfach mit uns darüber.

GSP Wirtschaftskanzlei

Wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse erreichen. Dazu bedarf es oft mehr als passenden Rechtsrat. Dann ist Zusammenspiel mit einem Unternehmensberater oft das richtige Mittel, um das Ziel zu erreichen. Unser Partner, wenn es um Managementberatung mit den Schwerpunkten Krisenmanagement, Strategieentwicklung, Wachstum sowie Personalberatung geht, ist die GSP Wirtschaftskanzlei | Gantner Schmidt & Partner.

Nur Lösungen, die nicht wie aus der Hüfte geschossen kommen, sondern auf Basis einer Analyse erarbeitet werden, helfen zum Erfolg. Veränderungen folgen den Notwendigkeiten, die das Wirtschaftsleben jeden Betrieb und Selbstständigen immer wieder abfordert. Den Anpassungsbedarf korrekt zu erkennen und in der Folge auch konsequent umzusetzen, ist das Beratungsziel. Das Ergebnis: die optimale Position im Markt erreichen.

  • Existenzgründer begleiten
  • Organisationstrukturen entwickeln
  • Marktchancen entdecken
  • Fördermittel nutzen
  • Steuerungsmechanismen entwickeln
  • Controlling einsetzen
  • Produkte und Dienstleistungen verbessern
  • Wettbewerbsdruck widerstehen

… sind nur einige Themen, bei denen unser Kooperationspartner eine helfende Hand bieten kann. Zertifizierte Unternehmensberatung für alle staatlichen Förderprogramme. Das Ergebnis: Zeit und Geld sparen durch zielorientierte Unterstützung mit Kompetenz und ohne Komplikationen.

Anja Gantner
Anja Gantner
Thomas Schmidt
Thomas Schmidt
GSP Wirtschaftskanzlei

Anwälte


Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankkaufmann,  Mediator, Testamentsvollstrecker (DVEV), 

Hinweise zum Mandatsverhältnis

  1. Bei gerichtlichen Verfahren, die vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden, findet eine Erstattung von Anwaltskosten in der ersten Instanz nicht statt, selbst wenn Sie gewinnen sollten (§ 12 a Arbeitsgerichtsgesetz).
  2. Sofern eine anderweitige Abrede über die Abrechnung des Rechtsstreits zwischen Ihnen und der Kanzlei Göddecke nicht getroffen wird, wird auf Basis des Gegenstandswertes gemäß gesetzlichen Gebühren abgerechnet (§ 49 b BRAO). Der Gegenstandswert kann sich u. U. im Laufe eines Verfahrens (gerichtl./außergerichtl.) ändern. Ein evtl. Kostenerstattungsanspruch des Mandanten gegen einen Dritten befreit nicht von dem gegen den Mandanten gerichteten Gebührenanspruch der Kanzlei Göddecke. Soweit für Teile des Mandatsverhältnisses i. S. d. anwaltlichen Gebührenrechts eine anderweitige Gebührenregelung als die gesetzliche getroffen worden ist, gilt diese nur für diese Teile bzgl. anderer Teile verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung (RVG). Sofern im Laufe der Angelegenheit eine Einbeziehung dritter Personen erfolgt (z.B. durch Streitverkündung) können weitere Kosten entstehen.
  3. Außergerichtlich angefallene Kosten werden nicht in jedem Fall von der Gegenseite ausgeglichen; das gilt selbst dann, wenn ein gerichtliches Verfahren gewonnen werden sollte.
  4. Wird ein Verfahren unter Einschaltung der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Zivilsachen geführt, so fällt eine Gebühr an (Verkehrsanwaltsgebühr), die nicht in jedem Fall von der Rechtsschutzversicherung oder im Obsiegensfall von der Gegenpartei getragen wird. Sofern Sie diese Kosten vermeiden wollen, haben sie die Möglichkeit, einen beim BGH zugelassenen Anwalt direkt zu beauftragen und alle dabei anfallenden Aufgaben in diesem Rechtsmittelverfahren selbst zu erledigen.
  5. Bei familien- und erbrechtlichen Gestaltungsberatungen kann es angezeigt sein, dass zu einzelnen Angelegenheiten die Einschaltung eines Notars erfolgen muss und dass zur Feststellung von Vermögensverhältnissen die Hinzuziehung eines Steuerberaters erforderlich sein könnte. Durch deren Tätig werden können weitere Kosten entstehen.
  6. Auch bei erteilten Kostendeckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen kann es sowohl im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Bereich der Angelegenheit dazu kommen, dass die Versicherung die Kosten nicht im vollständigen Umfang übernimmt, so dass der nicht von der Rechtsschutzversicherung geleistete Teil von Ihnen zu erstatten ist. Das kann unteranderem dann der Fall sein, wenn Sie z. B. mit uns eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen haben oder mit der Gegenseite einen Vergleich abschließen, der sich mit der Kostenregelung nicht nach dem Verhältnis zum Obsiegen in der Hauptsache richtet. Fragen Sie bei Unklarheiten rechtzeitig vorher Ihren Rechtsanwalt.
  7. Wenn Sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, besteht unter Umständen die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe (BKH/PKH) zu beantragen. In diesem Falle würden staatlicherseits Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Bitte legen Sie in diesem Fall dem Rechtsanwalt ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen und sprechen das Thema Beratungs- oder Prozesskostenhilfe an, damit Sie der Rechtsanwalt vor der Einleitung etwaiger Maßnahmen beraten kann.
  8. Sollten Sie Kostenaufforderungen von einem Gericht, Gütestelle oder einer Gerichtskasse erhalten, stellen Sie in jedem Fall sicher, dass eine Zahlung unverzüglich erfolgt, da sonst erhebliche Nachteile drohen können. Bei Zweifelsfragen sprechen Sie Ihren sachbearbeitenden Anwalt unbedingt an.
  9. Aufgrund des Geldwäschegesetzes besteht bei relevanten Zahlungsvorgängen gesetzlich die Pflicht des Anwalts, Dritte (Kreditinstitut, RA-Kammer, etc.) über die maßgebliche Person (Identität, wirtschaftliche Berechtigung) zu informieren und Dokumente zur Identifikation vorzulegen. Das Mandatsgeheimnis wird insoweit eingeschränkt und der Mandant erkennt dieses an und willigte darin ein.
  10. Vertragspartner des Mandanten ist ausschließlich RA Hartmut Göddecke, Auf dem Seidenberg 5, 53721 Siegburg.
  11. Alle weiteren Angaben gemäß Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-Info-V) finden Sie auf unserer Internetseite www.rechtinfo.de unter dem Punkt IMPRESSUM.
  12. Zur Lösung eines Rechtsstreits kann es sinnvoll sein, eine außergerichtliche Mediation durchzuführen. Wegen weiterer Details zu einer derartigen Konfliktlösungsmöglichkeit sprechen Sie bei Interesse Ihren sachbearbeitenden Anwalt an, oder orientieren sich auf unserer Internetseite: rechtinfo.de.
  13. Die Kanzlei nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG).

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Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von einem Anwalt für Wir für Sie beraten.
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