Vorzeitige Erbfolge

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Mit einer vorzeitigen Erbfolge schützen Sie Ihr Familiensilber. Wir erklären Ihnen, wie Sie Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensanteile und andere Vermögensteile schon zu Lebzeiten dosiert an Nachkommen übertragen – und trotzdem Nutznießer bleiben.

Die Vorteile: Sie sparen Erbschaftsteuer und verhindern einen Zugriff der Sozialkassen auf Familienvermögen im Pflegefall.

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg berät Familien bundesweit zu den Chancen und Risiken der vorweggenommenen Erbfolge. Wir achten auf maximale Sicherheit für Ihre Interessen.

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Geschenkt ist nicht immer geschenkt. Vorzeitige Erbfolge mit Sicherheitsgurt

Ob vorweggenommene Erbfolge oder vorzeitige Erbfolge, beide Begriffe meinen das Gleiche: Es geht darum, dass Sie Vermögen schon zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen verschenken, statt es im Todesfall an diese zu vererben. An dieser Stelle fragen sich viele Menschen, wozu das gut sein soll? Und bei aller Liebe: Wieso sollten Sie an Ihre Töchter, Söhne, Enkel verschenken, was Sie selbst noch dringend brauchen? Das Eigenheim zum Beispiel, in dem Sie selbst wohnen? Oder vermietete Immobilien, Geldvermögen und Unternehmensanteile, von deren Erträgen Sie leben?

Die Antwort lautet: Bei der vorweggenommenen Erbfolge leiten Sie den Generationswechsel für Ihr Vermögen zu Lebzeiten ein, weil Sie an Ihre Familie denken!

  • Bei größeren Vermögen ersparen Sie Ihren Nachkommen mit der vorweggenommenen Erbfolge Erbschaftsteuern.
  • Bei kleineren Vermögen können Sie mit der vorzeitigen Erbfolge immerhin verhindern, dass z.B. Ihr Eigenheim versilbert werden muss, falls Sie die letzten Lebensjahre pflegebedürftig in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen und weder Pflegeversicherung noch Ihre Rente ausreichen, die hohen Pflegekosten zu begleichen.

Trotzdem! Sie tun gut daran, bei der vorweggenommenen Erbfolge auch an die Absicherung Ihrer eigenen Interessen zu denken! Mit unserem Fachwissen für die vorweggenommene Erbfolge begleiten wir Sie und gehen mit Ihnen sorgfältig alle denkbaren Risiken bei der vorzeitigen Erbfolge durch. Wir bieten Ihnen für jedes Problem eine passende rechtliche Lösung.

Leistungen zur steueroptimierten Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg berät bundesweit zur steueroptimierten vorweggenommenen Erbfolge. Wir beraten die abgebende ältere Generation und die jüngere nachfolgende Generation. Unsere Mandanten profitieren bei der vorzeitigen Erbfolge insbesondere von den folgenden Leistungen:

  • Frühzeitige Planung: Bei der vorweggenommenen Erbfolge kommt es entscheidend auf eine sorgfältige Planung an. Mit Blick auf die Steuereffekte spielen vor allem die Zeitpunkte der Schenkungen eine Rolle. Bei größeren Vermögen empfehlen wir Ihnen dringend die Einbindung in ein Gesamtkonzept für die Nachfolge. Damit Ihr Plan für die Nachfolge aufgeht, unterstützen wir Sie gerne bei der Kommunikation in und mit Ihrer Familie. Sprechen Sie mit Rechtsanwalt Nils Schulz-Hennig, unser Experte für Nachfolgeplanung, über Ihre Ziele. Sie erhalten einen zuverlässigen Rat, ob die vorzeitige Erbfolge für Sie in Frage kommt und falls „ja“: auf was Sie bei der vorweggenommenen Erbfolge unbedingt achten sollten. Bei der Ausgestaltung der Schenkungsverträge können Sie sich auf rechtlich wirksame Vertragsklauseln verlassen. In der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte erhalten Sie stets einen juristischen Rat auf Höhe der Zeit.
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer richtig kalkulieren: Mit der vorweggenommenen Erbfolge können Sie Ihren Nachkommen bei größeren Vermögen Erbschaftsteuer in erheblichem Umfang ersparen. Allerdings nur, wenn Sie die Schenkungen richtig dimensionieren. Denn der Fiskus kassiert auch bei Schenkungen gerne mit. Außerdem sollten Sie mit den Schenkungen früh genug loslegen. Denn mit Blick auf die Belastung Ihrer Erben mit Erbschaftsteuer kommt entscheidend darauf an, dass Sie nach einer Schenkung noch lange genug leben. Sonst zählt im Todesfall auch eine Schenkung bei Berechnung der Erbschaftsteuer plötzlich mit. Wir beraten sie und Ihre Angehörigen präzise zu den steuerlichen Auswirkungen bei der vorzeitigen Erbfolge. Wichtig ist hier ein Gesamtüberblick über die Vermögenslage sowie Prognosen der steuerlichen Effekte für verschiedene Szenarien.
  • Das der Staat an die Erbschaftsteuer gelangt, ist durch ein feingliedriges Informationssystem sicher gestellt.
  • Auswirkung auf Pflichtteilsansprüche prüfen: Auch Schenkungen können im Erbfall beeinflussen, wer wie viel vom Vermögen erhält. Von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg erfahren Sie genau, unter welchen Bedingungen das möglich ist. Es gibt zwei mögliche Ansprüche: Zum einen können pflichtteilsberechtigte Hinterbliebene, die Sie im Testament oder Erbvertrag nicht als Erbe eingesetzt haben, von Ihren Erben einen Ausgleich für frühere Schenkungen an diese Erben verlangen. Dieser Ausgleich heißt im Erbrecht „Pflichtteilsergänzungsanspruch“. Dafür können Erben einen Ausgleich für Schenkungen an die pflichtteilsberechtigten Angehörigen des Verstorbenen verlangen. Beide Einflüsse hängen von der Zeit ab und davon, mit welcher Absicht der Schenker die Vermögensteile zu Lebzeiten übertragen hat. Unser Fachanwalt für Erbrecht berät Sie bei Planung einer vorweggenommenen Erbfolge auch zum Einfluss der Schenkungen auf Pflichtteile und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Und wir gestalten für Sie den Schenkungsvertrag juristisch passend zu Ihren Zielen. Im Rahmen der Gesetze haben Sie die Möglichkeit, selbst festzulegen, ob und in wie weit eine Schenkung im Todesfall bei den Pflichtteilsansprüchen mitzählt
  • Lebenslanges Wohnrecht behalten: Auch wenn Sie die Immobilie, die Sie selbst bewohnen, im Zuge einer vorzeitigen Erbfolge z.B. an Ihre Kinder übertragen wollen, mit denen Sie sich gut verstehen, sprechen wir mit Ihnen über ein lebenslanges Wohnrecht. Denn die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg denkt bei der vorzeitigen Erbfolge auch an Ihre finanzielle und persönliche Absicherung für denkbare Konfliktfälle in der Zukunft. Mit einem Wohnrecht vermeiden Sie von vornherein Nachteile, falls es nach der Schenkung wider Erwarten dazu kommen sollte, dass sich die familiären Beziehungen verschlechtern.
  • Nießbrauchrecht sichern: Bei größeren Vermögen oder Unternehmensnachfolgen geht es bei der vorzeitigen Erbfolge in aller Regel nicht nur um die Übertragung einer selbst genutzten Immobilie, sondern um vermietete Immobilien, Anteile an Unternehmen oder Wertpapiere. Wenn Sie auf die Einkünfte aus diesen Vermögen angewiesen sind, ist eine finanzielle Absicherung nötig. Diese kann durch ein so genanntes Nießbrauchsrecht im Schenkungsvertrag erfolgen. So sichern Sie sich Ihren Lebensstandard auch nach der Schenkung ab. Unser Fachmann für Vermögens- und Unternehmensnachfolge achtet bei der Nachlassplanung sorgfältig darauf, dass Sie Ihre wirtschaftlichen Interessen und Ihre Existenz bei der vorzeitigen Erbfolge richtig absichern.
  • Rückfallklauseln einbauen: Geschenkt ist nicht unbedingt geschenkt! Es gibt gute Gründe, warum Sie Schenkungen bei der vorweggenommenen Erbfolge mit Rückfallklauseln verbinden sollten. Mit der richtigen Rückfallklausel können Sie zum Beispiel von vornherein verhindern, dass der vorzeitig übertragene Vermögenswert mit in die Mühlen eines Insolvenzverfahrens gerät, falls der Beschenkte später einmal insolvent werden sollte. Rechtsanwalt Nils Schulz-Hennig, unser Experte für Erbrecht und vorweggenommene Erbfolge, bespricht mit Ihnen alle denkbaren Situationen, die zu einer Rückgabe von Schenkungen berechtigen, und formuliert für Sie die nötigen Rückfallklauseln. Mit Unterstützung der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg können Sie sich sicher sein, dass Sie bei der vorzeitigen Erbfolge an alles gedacht haben.
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