Vorsorgevollmacht

Sofortkontakt

Vorbereitung für den Verlust der Entscheidungskraft

Ob Demenz, Allzheimer oder Unfall, wer sich frühzeitig dem drohenden Verlust seiner Entscheidungsfähigkeit stellt, setzt mit einer Vorsorgevollmacht gezielt Vertrauenspersonen als Stellvertreter ein. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte berät Sie im Vorsorgerecht und bietet maßgeschneiderte Vorsorgevollmachten mit Sicherheitsgurt. Im Ernstfall unterstützen wir Bevollmächtigte bei der korrekten Ausübung ihrer Pflichten oder gehen dem Verdacht von Vollmachtsmissbrauch nach.

Das Risiko, die eigene Entscheidungsfähigkeit zu verlieren, betrifft nicht nur Senioren. Auch junge Menschen sollten sich diesem Risiko stellen. Wer keine Vorsorgevollmacht erstellt, für den setzt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen gerichtlich bestallten Betreuer ein. Sie entscheiden heute, ob ein Fremder für Sie im Ernstfall über Ihren Alltag und Ihr Leben entscheiden soll.

Leistungen: Vorsorgevollmachten erstellen und durchsetzen

Die Kanzlei Göddecke berät Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht verständlich zu den Chancen und Risiken. Im Ernstfall unterstützen wir die Bevollmächtigten bei Erfüllung ihrer Pflichten. Wir sorgen auch für die nötige Kontrolle, dass alles rechtens läuft. Im Verdachtsfall gehen wir im Interesse des Vollmachtgebers und seiner Verwandten dem Verdacht eines Vollmachtmissbrauchs nach.

Informieren Sie sich auf dieser Seite, was wir für Sie je nach Situation konkret tun können. Nutzen Sie die beiden folgenden Links, um gezielt zu dem Leistungsabschnitt zu springen, der zu Ihrer Situation passt:

Rechtlich wirksame Vorsorgevollmacht vor dem Ernstfall erstellen

Vorsorgevollmacht richtig planen

Mit einer Vorsorgevollmacht treffen Sie weitreichende Entscheidungen für die Zukunft. Außerdem ist Vorsorgevollmacht nicht gleich Vorsorgevollmacht. Im Gegenteil! Die Unterschiede sind groß. Und nicht alle Klauseln, die in Vorsorgevollmachten vorkommen, sind rechtlich auch wirklich wirksam. Wir beraten Sie so, dass Sie sich bewusst und sicher entscheiden können. Rechtsanwalt Schulz-Hennig, unser Anwalt für das Vorsorgerecht, zeigt Ihnen genau auf, wie Sie mit Vorsorgevollmachten gezielt Entscheidungsbefugnisse an Vertrauenspersonen delegieren und in den Vollmachten auch eingrenzen können. Und wir achten auf die juristisch korrekte Umsetzung Ihres Willens. Maßgeblich sind die Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung. So gehen Sie auf Nummer Sicher, dass Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht nur die Sachverhalte regeln, die Sie auch wirklich regeln wollen. Nicht mehr! Und auch nicht weniger!

Generalvollmacht

Mit der Generalvollmacht delegieren Sie die Verantwortung für ein breites Spektrum an Aufgaben und Entscheidungen an eine oder mehrere Vertrauenspersonen. Das heißt nicht, dass Sie Ihrem Bevollmächtigten absolut freie Hand für alle Geschäftsbereiche geben müssen. Unser Vorsorgeanwalt bespricht mit Ihnen genau, welche Geschäftsbereiche die Generalvollmacht umfassen soll und wo Sie den Befugnissen des Bevollmächtigten Grenzen setzen wollen. Sie erhalten eine juristisch wasserdichte Generalvollmacht, mit der Sie alle für Sie wichtigen Geschäftsbereiche in Ihrem Interesse rechtswirksam geregelt haben.

Einzelvollmachten

Mit einer maßgeschneiderten Einzelvollmacht können Sie die Verantwortung für einzelne Bereiche gezielt auf verschiedene Personen Ihres Vertrauens aufteilen. Beispiel: Sie bevollmächtigen eine Vertrauensperson, die sich mit Finanzen besonders gut auskennt, für die Erledigung Ihrer Bankgeschäfte. Einer zweiten Vertrauensperson übertragen Sie mit einer Vorsorgevollmacht z.B. die Erlaubnis für die Erledigung von Behördengängen, Mietgeschäften oder die Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung gegenüber Krankenhaus und Pflegeheim.

Beglaubigung

Machen Sie es Ihrem Bevollmächtigten nicht zu schwer, im Ernstfall in Ihrem Interesse zu handeln. Mit einer beglaubigten Vorsorgevollmacht verhindern Sie von vornherein, dass Ihre Bevollmächtigter bei Banken oder Ärzten ins Leere läuft. Das kann selbst mit einer rechtlich einwandfreien Vorsorgevollmacht geschehen. Denn manche Ärzte oder Banker bezweifeln einfach die Identität des Vollmachtgebers und weisen den Bevollmächtigten im Ernstfall einfach ab. In so einer Situation kann Ihr Bevollmächtigter seine Entscheidungsbefugnis zwar mit Hilfe eines Gerichts durchsetzen. Aber einfacher geht es, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Vorsorgevollmacht erst gar nicht zulassen. Unser Vorsorgenwalt erklärt Ihnen, wie Sie die Vorsorgevollmacht rechtlich wasserdicht machen und mit einer Beglaubigung offiziell bestätigen.

Risiken meistern

Wir denken für Sie bei Vorsorgevollmachten auch an die möglichen Risiken. Unsere Devise lautet: Keine Vorsorgevollmacht ohne Sicherheitsgurt! Eine Vorsorgevollmacht muss so gestrickt sein, dass die Vollmacht einem Missbrauch durch den Bevollmächtigten von vornherein einen Riegel vorschiebt. Hierfür schlägt Ihnen unser Vorsorgeanwalt geeignete Kontrollinstanzen und Sicherheitsmechanismen vor. Denn: Vertrauen ist gut. Aber Vorsorgevollmachten mit Kontrolle sind besser.

Vorsorgeanwalt einsetzen

Sie haben keine Verwandten oder Freunde, die für Sie im Ernstfall Verantwortung übernehmen wollen oder können? Oder Sie wollen Ihre erwachsenen Kinder nicht mit diesen „Pflichten“ belasten? Unser Vorsorgeanwalt Nils Schulz-Hennig informiert Sie über die Bestallung und Aufsicht der gerichtlich eingesetzten Betreuer. Dieser trifft im Ernstfall alle Entscheidungen, wenn Sie zuvor keine Vertrauensperson bevollmächtigt haben. Auf Wunsch steht Rechtsanwalt Schulz-Hennig Ihnen auch als externer Vollmachtnehmer zur Seite, auf deren Loyalität Sie sich im Ernstfall verlassen können. Wir sorgen bei dieser Dienstleistung für eine Grundlage, die Ihr Vertrauen rechtfertigt: mit klar definierten Verhaltensregeln, einer transparenten Dokumentation und einer wirksamen Kontrolle aller Entscheidungen durch Ihre Verwandten.

Flankenschutz für Bevollmächtigte und Verwandte des Vollmachtgebers im Ernstfall

Pflichten erfüllen

Als Bevollmächtigter übernehmen Sie in einer klar definierten Situation für einen Menschen Verantwortung. Sie versprechen dem Vollmachtgeber, dass Sie für ihn bestimmte Entscheidungen treffen, wenn er das selbst nicht mehr tun kann. Diese Pflichten können im Ernstfall zur Belastung werden. Organisatorisch und emotional! Wir unterstützen Sie bei der korrekten Bewältigung dieser Pflichten. Dazu gehört zum Beispiel die Kommunikation mit Verwandten des Vollmachtgebers, die möglicherwiese die korrekte Pflichterfüllung bezweifeln oder Ihnen schlimmstenfalls den Missbrauch der Vollmacht vorwerfen. Am besten, Sie beraten sich mit unserem Vorsorgeanwalt frühzeitig, welche Pflichten auf Sie als Bevollmächtigter zukommen können, wie Sie Konfliktpotenziale frühzeitig erkennen und meistern können. Im Konfliktfällen vertreten wir Ihre Rechte und Interessen als Bevollmächtigter nötigenfalls auch vor Gericht.

Vollmacht durchsetzen

Eine Vorsorgevollmacht bewährt sich immer erst im Ernstfall. Jetzt zeigt sich, wie gut die Vorsorgevollmacht ist. Schlimmstenfalls enthält die Vorsorgevollmacht rechtlich unwirksame Klauseln. Dann laufen Sie als Bevollmächtigter bei Banken, Pflegeheimen, Krankenhäusern, Behörden oder anderen Institutionen einfach auf. Nichts geht mehr! Allerdings wissen auch Banker, Ärzte, Pflegeheimleiter, ja selbst die Sachbearbeiter in Behörden nicht immer, was rechtlich Sache ist! Sie müssen also auch bei einer rechtlich einwandfreien Vorsorgevollmacht mit Widerstand rechnen. Wir prüfen für Sie, wie angreifbar die Vorsorgevollmacht wirklich ist, die Sie zum Bevollmächtigten macht. Und wir unterstützen Sie dabei, dass Sie die übernommenen Aufgaben im Interesse des Vollmachtgebers auch erfüllen können. Wir setzen Vorsorgevollmachten durch: bei Behörden, Banken, Pflegeheimen, im Krankenhaus und gegenüber allen anderen Institutionen.

Missbrauch begegnen

Wenn Sie zu den Verwandten des Vollmachtgebers gehören und im Ernstfall den Verdacht haben, dass der Bevollmächtigte seine Entscheidungsgewalt missbraucht, dann sollten Sie über Ihren Verdacht schnellstmöglich mit Rechtsanwalt Nils Schulz-Hennig sprechen. Unser Vorsorgeanwalt hilft Ihnen, die Verdachtsmomente zu prüfen und zu klären. Nicht jeder Verdacht ist auch ein Beweis. Wir erklären Ihnen genau, wie Sie gegen den Missbrauch einer Vorsorgevollmacht vorgehen können. Und wir vertreten Ihre berechtigten Interessen mit allen rechtlichen Mitteln. Wo ein Bevollmächtigter seine Entscheidungsgewalt ausnützt, um sich am Vermögen des Vollmachtgebers zu bereichern, kommt es auf schnelles Handeln an. Mit der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg schlagen Sie bei Veruntreuung sofort und wirkungsvoll zu.

Gerichtliche Betreuer in Schranken halten

Wer keine wirksame Vorsorgevollmacht erstellt hat, für den setzt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen Fremden als Betreuer ein. Nun haben Sie als Verwandter das Problem, dass Sie für Ihren dementen Ehepartner, Vater oder Ihre an Alzheimer erkranke Mutter keine Entscheidungen treffen können. Weder in der Bank noch im Krankenhaus oder Pflegeheim. Beraten Sie sich mit unserem Vorsorgeanwalt, was Sie in dieser Situation tun können, so dass Sie sich doch noch so um Ihren kranken Verwandten kümmern können, wie es dieser sich gewünscht hätte.

Drei häufige Fehler, die eine sinnvolle Vorsorge mit Vorsorgevollmacht verhindern

1. Fehler: Viele Menschen schieben das Thema „Vorsorgevollmacht“ auf die lange Bank. Und zwar so lange, bis es für eine Regelung zu spät ist! Dann setzt das Betreuungsgericht für Sie einen Fremden als Betreuer ein. Weder Ihr Ehepartner oder Lebenspartner noch Ihre Kinder können in diesem Fall etwas für Sie tun und als Ihre Stellvertreter wichtige Entscheidungen treffen. Ihre Partner oder Kinder können für Sie weder Bankgeschäfte erledigen noch mit Ihren Ärzten über Ihre Behandlung sprechen.

Unser Rat: Nutzen Sie die Zeit, solange Sie im vollen Besitz Ihrer geistigen Kräfte sind, um für den Eventualfall vorzusorgen. Regeln Sie lieber heute als morgen – allerdings erst nach reiflicher Überlegung – wer für Sie eines Tages entscheiden soll, wenn Sie das dann nicht mehr selbst können.

2. Fehler: Andere unterschreiben die Vorsorgevollmacht zu schnell, nämlich ohne über Details nachzudenken. Die Folge ist eine Vorsorgevollmacht mit falschen, weil unpassenden Regelungen.

Unser Rat: Was Sie brauchen, ist nicht irgendeine Vorsorgevollmacht, sondern eine, die genau zu Ihren Vorstellungen passt. Und zu den Menschen, die Sie gerne als Ihre Vertrauenspersonen mit eindeutig definierter Entscheidungsbefugnis in die Pflicht nehmen wollen.

3. Fehler: Wer sich nach reiflicher Überlegung für eine Vorsorgevollmacht entscheidet, seine Vorstellungen aber juristisch falsch formuliert, hat im Ernstfall das Nachsehen. Ist die Vorsorgevollmacht rechtlich unwirksam, blitzen die von Ihnen bevollmächtigten Menschen im Ernstfall bei Banken, Behörden, Ärzten und im Pflegeheim ab. Und das Gericht setzt für Sie wieder eine fremde Person als Betreuer ein.  

Unser Rat: Was Sie brauchen, ist eine Vorsorgevollmacht, die Ihre Vorstellungen in allen Details rechtlich wirksam regelt. Nur so können Sie sicher sein, dass die von Ihnen bevollmächtigten Personen für Sie im Ernstfall von Banken, Ärzten, Pflegeheimleitern und Behörden als Ihre Stellvertreter akzeptiert werden.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe zum Thema Vorsorgevollmacht?

Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von einem Anwalt für Vorsorgevollmacht beraten.
Homepage_Kontakt
Proven Expert Top Dienstleister 2022
crosschevron-up