Testamentsvollstreckung

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Sie wollen sicher sein, dass Ihre Nachkommen Ihren letzten Willen umsetzen? Und das möglichst ohne Streit? Dann sollten Sie darüber nachdenken, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der nicht zu Ihrer Familie gehört und dem Sie vertrauen. Rechtsanwalt Nils Schulz-Hennig sorgt als Testamentsvollstrecker im Erbfall für eine geordnete Erledigung aller erbrechtlichen Pflichten und für eine Aufteilung des Nachlasses in Ihrem Sinne.

Leistungen in der Testamentsvollstreckung - Unsere Pflichten, Ihre Vorteile

Die Mandanten der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg profitieren bei der Testamentsvollstreckung insbesondere von den folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Beratung: Wenn Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen wollen, müssen Sie diesen im Testament benennen. Diese Aufgabe können Sie grundsätzlich Familienmitgliedern oder auch einem Fremden übertragen. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg informiert Sie im Detail, was Sie bei Einsetzung eines Testamentsvollstreckers beachten sollten.
  • Pflichten übernehmen: Als Testamentsvollstrecker ist ein Rechtsanwalt im Erbfall Ihr verlängerter Arm. Die Pflichten des Testamentsvollstreckers sind eindeutig geregelt: Der Testamentsvollstrecker muss die letztwilligen Verfügungen des Erblassers im Erbfall umsetzen. Und zwar exakt nach den Vorstellungen des Verstorbenen! Außerdem muss er ein Nachlassverzeichnis erstellen.
  • Verfügungsrecht der Erben begrenzen: Ein Testamentsvollstrecker schränkt grundsätzlich das Verfügungsrecht der Erben über den Nachlass ein! Genau das bietet vor allem bei Erbengemeinschaften große Vorteile. Vorausgesetzt Sie setzen einen unabhängigen Fachmann als Testamentsvollstrecker ein, der nicht zur Familie gehört. Denn Erbengemeinschaften erweisen sich im Erbfall oft als gesetzlich verordnete Zwangsgemeinschaften, in der jeder Erbe seine eigenen Ziele verfolgt. Dabei gerät der letzte Wille des Erblassers schnell ins Hintertreffen. Außerdem blockieren sich die Erben bei der Nachlassauseinandersetzung oft gegenseitig über Jahre und Jahrzehnte mit entsprechend negativen Folgen für den Familienzusammenhalt. Ein von der Familie unabhängiger Testamentsvollstrecker kann sich dagegen rechtlich neutral darauf konzentrieren, den testamentarischen Willen des Erblassers umzusetzen. Die Nachlassabwicklung erfolgt entsprechend schnell und reibungslos. Beraten Sie sich mit unserem Rechtsanwalt und Testamentsvollstrecker Nils Schulz-Hennig, wie Sie die hierfür notwendigen testamentarischen Anordnungen treffen können.
  • Erben vor Erbstreit bewahren: Ein familienunabhängiger Testamentsvollstrecker bietet auch den Erben entscheidende Vorteile. Er sorgt für eine geregelte Abwicklung des Erbfalls, überwacht die faire Aufteilung des Nachlasses und bringt Ruhe und Sachlichkeit in die oft emotional geprägte Kommunikation der Erben. So hilft der Testamentsvollstrecker als neutrale Instanz in vielen Fällen, einer Eskalation zum Erbstreit vorzubeugen.
  • Minderjährige Erben vor sich selbst schützen: Auch bei minderjährigen Erben empfiehlt sich ein Testamentsvollstrecker, um etwa unreife und unüberlegte Entscheidungen des Erben über den Nachlass zu vermeiden. Hierzu bestimmen können Sie in Ihrem Testament festlegen, dass der Testamentsvollstrecker den Nachlass bis zur Volljährigkeit Ihrer Erben verwalten soll. Gerade in einem solchen Fall ist es auch sinnvoll, einen von der Familie unabhängigen Testamentsvollstrecker einzusetzen, um innerfamiliäre Konflikte zu vermeiden.
  • Abwicklung des Erbfalls: Der Testamentsvollstrecker übernimmt die komplette bürokratische Abwicklung des Erbfalls einschließlich der Erstellung von Steuererklärungen. Das ist für Erben vor allem dann eine enorme Entlastung, wenn sich der Testamentsvollstrecker mit den erbrechtlichen Verfahren und Pflichten auskennt.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe zum Thema Testamentsvollstreckung?

Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von einem Anwalt für Testamentsvollstreckung beraten.
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