Testament

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Mit Testament, Erbvertrag und Vermächtnis können Sie die Nachfolge für kleine und große Vermögen gezielt gestalten. Wir sorgen dafür, dass Sie rechtlich keine Fehler machen. So beugen Sie einem späteren Erbstreit vor. Erbstreit ist vor allem Folge fehlerhafter Laientestamente. Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, unterstützen wir die Angehörigen des verstorbenen Erblassers bei der rechtlichen Auslegung von Testament, Erbvertrag und Vermächtnis.

Leistungen für Erblasser, Erben und enterbte Nachkommen

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg berät bundesweit Erblasser, Erben und enterbte Angehörige bei Rechtsfragen zu Testament, Erbvertrag, Vermächtnis. Unser Fachanwalt für Erbrecht vertritt Ihre Interessen auch bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Informieren Sie sich hier, was wir für Sie in Zusammenhang mit Testament, Erbvertrag und Vermächtnis konkret tun können. Die folgenden Links bringen Sie gezielt zu dem Leistungsabschnitt, der zu Ihrer Situation und Ihrem Beratungsbedarf passt:

Teil 1: Beratung zu Testament, Erbvertrag, Vermächtnis für Erblasser, Erben und Angehörige

  • Testamentsberatung: Mit einem Testament ändern Sie als Erblasser die gesetzliche Erbfolge. Konkret: Sie bestimmen selbst, wer Ihre Erben sein sollen. Das müssen nicht zwingend Verwandte sein. Sie können auch fremde Menschen als Erben einsetzen. Oder Stiftungen, Vereine, Unternehmen etc. Mit einem Testament bestimmen Sie auch die Erbquoten, also den Anteil pro Erbe am Nachlass. Die Voraussetzung: Ihr Testament muss rechtlich fehlerfrei sein. Unser Erbrechtexperte Rechtsanwalt Nils Schulz-Hennig, weiß ganz genau, auf was es bei Testamenten im Detail ankommt. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte sorgt dafür, dass Ihr Testament allen formellen und rechtlichen Anforderungen genügt. Natürlich denken wir für Sie auch an alle Ansprüche auf Pflichtteile. Weiter unten finden Sie Informationen zu speziellen Testamenten für Singles, „wilde Ehen“ und Patchworkfamilien.
  • Pflichtteile strategisch einplanen: Bevor Sie Ihr Testament aufsetzen, klären wir mit Ihnen alle Pflichtteilsansprüche in Ihrer Familie. Diese Ansprüche stehen bestimmten Angehörigen zu, etwa Ihren Söhnen und Töchtern, wenn Sie diese nicht im Testament oder Erbvertrag als Erben einsetzen wollen. Wir zeigen Ihnen genau auf, wie diese Pflichtteilsansprüche später eventuell das Ergebnis Ihrer Nachlassgestaltung beeinflussen können. Auf dieser Basis entwickeln wir mit Ihnen eine Strategie, mit der Sie negative Folgen für Ihre Erben vermeiden. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass z.B. Ihr Alleinerbe das Unternehmen oder die Familienimmobilie im Erbfall auch wirklich behalten kann und nicht etwa nur deshalb verkaufen muss, um die Pflichtteile für seine enterbten Geschwistern stemmen zu können.
  • Vermächtnis erteilen: Sie wollen Enkeln, Freunden oder anderen Menschen, die Ihnen wichtig sind, nach Ihrem Tod einzelne Möbel, Schmuck oder andere Erinnerungsstücke vermachen? Das können Sie mit einem Vermächtnis regeln. Das Vermächtnis ergänzt Ihr Testament oder einen Erbvertrag. Wir prüfen für Sie alle rechtlichen Folgen. So erfahren Sie genau, ob Ihr Vermächtnis die Rechte Ihrer Erben beeinflusst, sich auf Pflichtteilsansprüche auswirkt und im Erbfall eventuell das Finanzamt mit einer Forderung nach Erbschaftssteuer auf den Plan ruft. Mit Hilfe der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg stellen Sie heute sicher, dass die Erinnerungsstücke später auch wirklich in die Hände der Menschen gelangen, an die Sie heute denken.
  • Erbvertrag aushandeln: Der Erbvertrag ist vor allem für die Nachlassregelung in komplexeren Fällen wie z.B. in Unternehmerfamilien eine interessante Alternative zum Testament. Den Erbvertrag vereinbaren Sie mit Ihren Angehörigen. Im ersten Schritt verhandeln Sie mit Ihren Angehörigen, wie Sie die Nachfolge und Vermögensübertragung regeln möchten. Wichtig ist, dass Sie alle ins Boot holen, die Ihre Nachlassgestaltung später einmal beeinflussen oder durchkreuzen könnten. Zum Erbvertrag gehört in vielen Fällen die Verzichtserklärung einzelner Nachkommen auf ihre erbrechtlichen Ansprüche. Mit einem Erbverzicht lässt sich z.B. sicherstellen, dass ein Familienunternehmen auch in der nächsten Generation in einer Hand bleibt. Allerdings müssen alle Anspruchsberechtigten den Erbvertrag unterschreiben. Wir unterstützen Sie in den Verhandlungen mit Fingerspitzengefühl und einer zielführenden Argumentation. Haben alle den Erbvertrag unterschrieben, sind Sie mit Ihrer Nachlassgestaltung auf der sicheren Seite.
  • Testament vollstrecken: Sie wollen sicher sein, dass Ihre Nachkommen Ihren letzten Willen umsetzen? Und das möglichst ohne Streit? Dann sollten Sie darüber nachdenken, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der nicht zu Ihrer Familie gehört und dem Sie vertrauen. Rechtsanwalt Nils Schulz-Hennig sorgt im Erbfall für eine geordnete Erledigung aller erbrechtlichen Pflichten und für eine Aufteilung des Nachlasses in Ihrem Sinne. Gerade bei Erbengemeinschaften lohnt sich der Testamentsvollstrecker als unabhängiger Manager des Erbfalls. Denn Erbengemeinschaften neigen erfahrungsgemäß leider häufig zum Erbstreit.
  • Testament prüfen, auslegen, anfechten: Der letzte Wille beweist sich immer im Todesfall. Nun zeigt sich, ob das Testament rechtlich haltbar ist oder eben nicht. Fehlerhaft sind vor allem die so genannten Laientestamente. Weil diese in aller Regel voller Rechtsfehler sind, wird über sie auch am heftigsten gestritten. In diesem Fall brauchen Sie als Erbe oder enterbter Angehöriger des Verstorbenen einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht, der das Testament fachkundig unter die Lupe nimmt und Ihnen sagt, was wirklich Sache ist und rechtlich gilt. Liegen sogar mehrere Testamente vor, prüfen wir für Sie, welches dieser Testamente überhaupt gilt. Mitunter gibt es auch gute Gründe, an der Testierfähigkeit des Erblassers zu zweifeln. Am besten Sie besprechen diese Fragen mit unseren Rechtsanwälten für Erbrecht. Unsere Erbrechtsexperten unterstützten Sie im Erbfall wirksam bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen auf dem Verhandlungsweg und nötigenfalls auch vor Gericht.

Teil 2: Spezielle Testamente für besondere Verhältnisse

Ob Single, Ehepaar, eingetragene Lebenspartnerschaft oder „wilde Ehe“ – von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg erhält jeder Mandant das passende Testament:

  • Ehegattentestament (Berliner Testament): Der Gesetzgeber hat zwar schon für Witwen und Witwer gesorgt. Diese bekommen nach dem gesetzlichen Erbrecht eine Erbquote oder zumindest einen Anspruch auf den Pflichtteil. Vielen Menschen reicht dies als Absicherung ihrer Lebenspartner jedoch nicht aus. Wenn Sie Ihrem Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mehr zukommen lassen wollen, empfiehlt sich ein Ehegattentestament. Das Ehegattentestament gibt es in verschiedenen Spielarten. Eine davon ist das weit verbreitete Berliner Testament. Worin sich die Varianten beim Ehegattentestament unterscheiden und welches sich für Ihre Interessen am besten eignet, erklärt Ihnen unser Experte für Erbrecht, gerne in einer persönlichen Beratung.
  • Testamente für die Patchworkfamilie: In Patchwork-Familien sollten Sie die erbrechtlichen Folgen nicht der gesetzlichen Erbfolge überlassen. Denn im Patchwork erbt es sich komplizierter. Das zeigt schon das folgende Gedankenspiel, das in der Praxis durchaus häufig vorkommt: Stellen Sie sich vor, Sie sind in zweiter Ehe verheiratet! Wenn Sie jetzt ohne Testament sterben, teilt sich Ihr jetziger Ehepartner die gemeinsame Immobilie plötzlich mit Ihrem Kind aus erster Ehe. Ist dieses noch minderjährig, wird Ihr Ex-Partner zur entscheidenden Kraft. Das ist für Ihren gerade verwitweten Ehepartner nicht nur eine zusätzliche Belastung, das geht in vielen Fällen auch schief. Noch schlechter stehen unverheiratete Lebenspartner in einer Patchworkfamilie. Sprechen Sie mit unserem Fachanwalt für Erbrecht lieber über eine vernünftige Lösung, bei der Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner an alle Angehörigen denken und keiner dem anderen im Todesfall zusätzlich zur emotionalen Belastung auch noch eine existenzielle Bedrohung zumutet.
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  • Testamente für unverheiratete Paare: Was früher gesellschaftlich geächtet war, ist heute ein Normalfall. Immer mehr Paare leben ohne Trauschein. Trotzdem haben unverheiratete Lebenspartner nicht die gleichen Rechte wie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre „wilde Ehe“ rechtzeitig absichern. Hier kommen vor allem zwei rechtliche Instrumente ins Spiel: die Vorsorgevollmacht und ein Testament. Wir erklären Ihnen gerne, wie Sie sich auch als unverheiratetes Paar gegenseitig rechtlich so absichern können, dass der Todesfall des einen Partners nicht auch noch zur Existenzfalle für den anderen wird.
  • Testament für Singles: Brauchen Singles ohne Kinder überhaupt ein Testament? Das kommt darauf an, wer Ihr Vermögen einmal erhalten soll: Ihre Eltern und, falls diese schon gestorben sind, Ihre Geschwister? Oder doch lieber Ihr unverheirateter Lebenspartner, Ihre Patenkinder, Freunde oder ein Verein? Beraten sie sich mit unseren Anwälten für Erbrecht über die Ergebnisse der gesetzlichen Erbfolge in Ihrem Fall und wie Sie diese Folgen mit einem Testament gezielt verändern können.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe zum Thema Testament?

Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von einem Anwalt für Testament beraten.
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