Patientenverfügung

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In Würde sterben!

Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdiges Ende. Mit einer Patientenverfügung legen Sie selbst fest, wie Sie am Ende Ihres Lebens im Krankenhaus, Pflegeheim oder zuhause behandelt werden wollen. Der Vorsorgeanwalt der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte hilft Ihnen, die für Sie richtigen Antworten zu finden und bei der Patientenverfügung keine Fehler zu machen.  

Die Patientenverfügung betrifft die wohl schwerste Entscheidung im Leben. Denn mit diesem rechtlichen Dokument treffen Sie die Entscheidung, wie Sie eines Tages sterben werden: in Würde oder von medizinischen Apparaten künstlich am Leben gehalten, obwohl genau dieses auf sein natürliches Ende zugeht?

Diese Entscheidung will gut überlegt sein. Unsere Vorsorgeanwalt, Nils Schulz-Hennig, unterstützt Sie dabei mit kompetentem Rat und Einfühlungsvermögen. Wir wollen in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie sich Ihrer Sache ganz sicher sind. Nur so wird die Patientenverfügung für Sie das, was Sie sich vorstellen: ein wirksames Instrument für ein selbstbestimmtes Leben bis zum natürlichen Lebensende.

Leistungen für eine wirksame Patientenverfügung

Die Mandanten der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg profitieren beim Thema Patientenverfügung insbesondere von den folgenden Leistungen:

  • Medizinische Indikationen verstehen: Unser Vorsorgeanwalt erklärt Ihnen genau und verständlich, was Sie mit einer Patientenverfügung regeln können. Im Grunde legen Sie für eine Reihe von medizinischen Indikationen fest, wie Sie im Ernstfall behandelt werden wollen. Besser: Sie legen fest, wann Ärzte die medizinische Behandlung abbrechen oder lebenserhaltende Maßnahmen wie z.B. die künstliche Ernährung unterlassen sollen. Dabei kommt es darauf an, dass Sie die medizinischen Indikationen für den Behandlungsstopp genau verstehen. Beispiel: Koma ist nicht gleich Koma. Natürlich sollen die Ärzte die Behandlung nur dann einstellen, wenn es ganz sicher keine Chance mehr gibt, aufzuwachen und gesund weiter zu leben. Unser Vorsorgeexperte Nils Schulz-Hennig erklärt Ihnen Fall für Fall, welche Folgen Ihre Behandlungswünsche im Ernstfall haben.
  • Wirksame Patientenverfügung: In der Patientenverfügung geht es zwar um medizinische Fragen. Aber die Patientenverfügung ist auch ein rechtliches Dokument. Es kommt also darauf an, dass Sie Ihre Entscheidungen rechtlich wirksam formulieren. Bei uns können Sie sich auf die juristisch korrekte Umsetzung Ihrer Entscheidungen verlassen. So können Sie sich sicher sein, dass Ärzte und Pflegekräfte Ihre vorab getroffenen Entscheidungen im Ernstfall auch wirklich respektieren und sich an Ihre Patientenverfügung halten. Damit helfen Sie auch Ihren Angehörigen.
  • Patientenverfügung absichern: Ärzte sind keine Juristen. Will heißen: Nicht alle Mediziner oder Pflegekräfte sind sich Ihre Sache sicher, wenn es um eine Patientenverfügung geht. Deshalb kommt es vor, dass Ärzte oder Pflegekräfte im Ernstfall bezweifeln, dass ein Patient bei Erstellung der Patientenverfügung wirklich begriffen habe, was er unterschrieben habe. Unser Vorsorgeanwalt erklärt Ihnen, wie Sie solche Risiken von vornherein vermeiden können. Ein sinnvoller Flankenschutz ist eine Vorsorgevollmacht, mit der Sie von vornherein eine Vertrauensperson bestimmen, die Ihre Patientenverfügung bei Ärzten und Pflegheimen durchsetzen soll. Ebenfalls sinnvoll sind eine Beglaubigung sowie ein ärztliches Gutachten über Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt Ihrer Unterschrift unter die Patientenverfügung. So kommen im Ernstfall erst keine Zweifel auf, dass Sie Ihre Patientenverfügung auch wirklich selbst und bei klarem Verstand erstellt haben.
  • Unterstützung für Angehörige: Wo eine wirksame Patientenverfügung fehlt, haben es die Angehörigen der Patienten auf dem Sterbebett oft schwer. Selbst Ehepartner haben nicht ohne weiteres das Recht, im Krankheitsfall füreinander zu entscheiden. Erstrecht nicht, wenn es um das Abschalten von medizinischen Apparaten geht, die den kranken Partner künstlich am Leben erhalten. Wo Krankenhäuser oder Pflegeheime das Leben eines Menschen gegen seinen Willen künstlich verlängern wollen, stehen wir ihnen als den Angehörigen mit allen rechtlichen Mitteln zur Seite, um den Wunsch des Sterbenden nach einem würdigen Lebensende durchzusetzen.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe zum Thema Patientenverfügung?

Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von einem Anwalt für Patientenverfügung beraten.
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