Erbschaftssteuer

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Der Staat kassiert beim Erbe gerne mit. Trotzdem haben Sie die Chance, die Höhe der Erbschaftssteuer legal zu beeinflussen. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte unterstützt vermögende Familien und Unternehmer bei der steueroptimierten Nachlassplanung. Wo der Fiskus zu viel verlangt, vertreten wir die Rechte von Erben wirksam bei der steuerrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt.

Den Staat bei der Vermögensnachfolge in Schach halten

Das Finanzamt bekommt jeden Erbfall mit. Denn Banken und Sparkassen müssen dem Finanzamt automatisch Meldung über die Guthaben des Verstorbenen erstatten. Auch Notare und Nachlassgerichte sind beim Fiskus in der Pflicht und müssen die Finanzämter über bestimmte Erbfälle und Schenkungsfälle benachrichtigen. Was tun?

Unsere Empfehlung lautet: Sie können die zahlreichen Vorschriften und Vergünstigungen im Erbschaftsteuerrecht zu Ihrem Vorteil nutzen, um die Vermögensnachfolge in Ihrer Familie steueroptimal zu gestalten. Hierfür brauchen Sie die richtigen Fachleute.

Drei Rechtsgebiete müssen Ihre Nachfolgeberater beherrschen

  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Gesellschaftsrecht

Beim Nachfolgeteam der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg können Sie auf die dreifache Kompetenz bauen:

Hartmut Göddecke ist u.a. Fachanwalt für Steuerrecht. Er vertritt Mandanten seit über 20 Jahren erfolgreich bei Konflikten mit dem Finanzamt vor dem Finanzgericht.

Erfahren Sie mehr über Rechtsanwalt Göddecke

Leistungen für eine steueroptimierte Nachlassplanung

Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte berät und unterstützt bundesweit vermögende Familien bei der steueroptimalen Vermögensübertragung an die nächste Generation. Ob Immobilien, Wertpapierdepot, Geldvermögen oder Unternehmen, wir helfen Ihnen, dass Sie Ihr über Jahrzehnte aufgebaute Vermögen möglichst ungeteilt auf Ihre Nachkommen übertragen können. Damit Sie dieses Ziel erreichen, empfehlen wir eine frühzeitige Nachlassplanung.

Unsere Mandanten profitieren im Beratungsbereich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer insbesondere von den folgenden Leistungen:

  • Beratung zu steuerlichen Gestaltungsmodellen: Unter einer umfassenden Nachlassplanung verstehen wir, dass wir unseren vermögenden Mandanten auch dabei helfen, die Belastung durch Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer zu reduzieren. Dabei legen wir Wert auf maximale Sicherheit für Sie und Ihr Vermögen. Wir informieren Sie über legale Gestaltungsmodelle zur Reduzierung der Erbschaftssteuer. Von faulen Steuertricks raten wir ab. Denn diese fallen Ihnen und Ihren Erben schneller auf die Füße, als Ihnen und auch uns recht sein kann.
  • Freibeträge und Steuersätze optimal nutzen: Der Freibetrag eines Erben ist bei der Erbschaftssteuer umso höher und sein Steuersatz umso niedriger, je enger er mit dem Erblasser verwandt ist. Das gleiche gilt für die Schenkungssteuer je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Beschenktem und Schenker. Außerdem gilt, dass die Freibeträge bei Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer einem Steuerpflichtigen alle zehn Jahre zur Verfügung stehen. Genau das lässt sich bei rechtzeitiger Planung nutzen, um Vermögen steuerfrei und legal in mehreren Schritten an ein- und denselben Nachkommen zu übertragen. Hierzu planen wir für Sie eine ganzheitliche Vermögensnachfolge, bei der Sie möglichst oft die hohen Freibeträge in Ihrer Familie bei gleichzeitig möglichst niedrigen Steuersätzen zu Ihrem Vorteil nutzen. Das ist Ihr gutes Recht! Und völlig legal! Wir erklären Ihnen gerne, wie die steueroptimierte Vermögensnachfolge funktioniert und auf welche Details wir dabei in Ihrem Interesse achten. Sprechen Sie mit unseren Fachanwälten für Erbrecht und Steuerrecht über die rechtssichere Planung und Umsetzung
    Mehr Informationen zur vorzeitigen Erbfolge erfahren Sie hier.
  • Betriebsvermögen richtig bewerten: Die Bewertung von Vermögen, das innerhalb der Zehnjahresfrist an Nachkommen übertragen wird, richtet sich laut Bewertungsgesetz (BewG) nach dem Verkehrswert (Marktwert). Doch für Grundbesitz und Betriebsvermögen gibt es Besonderheiten. Unsere Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht zeigen Ihnen, wie Sie und Ihre Erben gesetzliche Spielräume optimal für den Erhalt von Unternehmen und Vermögen einsetzen können.
  • Steuerbescheid genau prüfen: Auch Finanzämter machen Fehler. Deshalb nehmen wir für Sie im Erbfall alle Erbschaftssteuerbescheide ganz genau unter die Lupe. Wo sich das Finanzamt bei der Erbschaftssteuer verrechnet hat, setzen wir uns wirksam für Ihre Rechte als Steuerzahler ein. Das beginnt mit einem Widerspruch gegen den Steuerbescheid. Wo nötig, vertreten wir Ihre Interessen auch vor dem Finanzgericht.
  • Rechte souverän einklagen: Leider ist nicht jede Rechtsfrage gerichtlich eindeutig geklärt. So kommt es immer wieder dazu, dass Finanzämter auf ihre rechtlichen Positionen pochen, obwohl in Wahrheit der Steuerpflichtige Recht hat. In solchen Fällen lohnt es sich, seine Rechte einzuklagen. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte vertritt Ihre Interessen vor dem zuständigen Finanzgericht. Doch bevor wir für Sie vor einem Gericht in den Ring steigen, klären wir mit Ihnen ganz genau die entscheidende Frage, ob sich der Rechtsstreit für Sie wirtschaftlich lohnt? Konkret heißt das: Wir analysieren Ihre Erfolgsaussichten und stellen diese dem Klagerisiko gegenüber. So können Sie souverän entscheiden, was Ihnen Ihr Recht wert ist. Unterliegt das Finanzamt, zahlt die Zeche der Staat!
  • Stiftung mit Sinn: Das Stiftungsrecht bietet gerade Unternehmern interessante Möglichkeiten bei der Vermögensnachfolge. Nicht jeder Unternehmer findet in der eigenen Familie den richtigen Nachfolger. Andere wollen den Fortbestand des Unternehmens von der wachsenden Zahl an Familienmitgliedern unabhängiger machen. Außerdem bieten Stiftungen steuerliche Vorteile. Unsere Experten für die Unternehmensnachfolge beraten Sie gerne zur Gründung einer Stiftung, die genau zu Ihren Zielen passt. Mit einer Stiftung können Sie Ihr unternehmerisches Lebenswerk für die Zukunft sichern. Als Stifter legen Sie selbst fest, welchem Stiftungszweck die wirtschaftlichen Früchte des Unternehmens dienen sollen.

Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe zum Thema Erbschaftssteuer?

Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von einem Anwalt für Erbschaftssteuer beraten.
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